Lizenzierungsverfahren
> SFL > Infos SFL > Lizenzierungsverfahren
Lizenzierungsverfahren



Die Swiss Football League (SFL) hat sich zum Ziel gesetzt, die an ihren Meisterschaften teilnehmenden Klubs darin zu unterstützen, höhere Qualitätsstandards zu erreichen und damit die gesamte Struktur des Schweizer Fussballs zu verbessern. Zu diesem Zwecke wurde das Lizenzierungsverfahren eingeführt. Gleichzeitig versucht die SFL, den Klubs grösstmögliche Planbarkeit und Sicherheit zu bieten. 

Das erste einheitliche Lizenzierungsverfahren führte die damalige National-Liga im Jahr 1979 für alle Klubs der NLA und NLB ein. Bereits damals lautete das erklärte Ziel, eine bessere Kontrolle über die Führung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Klubs zu erhalten. Im Laufe der Jahre entwickelte sich das Verfahren immer weiter. Die heute durchgeführte Lizenzierung geht auf den Beschluss der UEFA zurück, auf Beginn der Saison 2004/05 für ihre Mitgliedsverbände eine einheitliche Lizenz zur Teilnahme an den europäischen Wettbewerben einzuführen.

Die Grundlage für das Klublizenzierungsverfahren der SFL bildet das Reglement der SFL für die Lizenzerteilung, welches das Verfahren zur Erteilung der Lizenzen an die Bewerber bestimmt. Als Ergänzung dazu hat die SFL ein Lizenzhandbuch verfasst, welches die spezifischen Kriterien erläutert, die von den Klubs erfüllt werden müssen, um für die entsprechende Saison und die entsprechende Liga eine Lizenz zu erhalten.

Die Klubs der Axpo Super League (ASL), der Challenge League (ChL) und aufstiegswillige Klubs aus der 1. Liga haben die Möglichkeit, vier verschiedene Lizenzen zu beantragen. Lizenz I berechtigt zur Teilnahme an der Meisterschaft der ASL und an den UEFA-Wettbewerben, Lizenz II nur für die ASL und Lizenz III für die ChL. Die Lizenz IV ist nur für Aufsteiger aus der 1. Liga vorgesehen.

Abgestuft werden den Lizenzbewerbern in diesen vier verschiedenen Lizenzen unterschiedliche zu erfüllende Kriterien auferlegt. Diese sind unterteilt in rechtliche, infrastrukturelle, sportliche, administrative und finanzielle Kriterien. Das ganze Lizenzierungsverfahren dauert rund sechs Monate.

» Der Weg zur SFL-Lizenz im Detail

Kontaktpersonen

 Caroline
 Ruckstuhl
 
Licensing 
 Managerin 
 031 / 950 83 65
 


 Alain Gasser
 Deputy 
 Licensing Manager 
 031 / 950 83 67

Der Zeitplan

 Termin

Aktivität

 Montag,
 05.12.11

Übermittlung der Lizenzunterlagen an die Klubs

 Montag,
 12.03.12

Einreichung der Lizenzierungs-dokumentation beim Lizenzgeber

 Montag,
 19.03.12

Evtl. Fax an Lizenzbewerber, wenn Lizenzierungs-dokumentation nicht vollständig ist (3-tägige Frist)

 Donnerstag,
 22.03.12

Frist Nachlieferung fehlende Lizenzierungs-dokumentation

 Montag,
 02.04.12

Eröffnung der Expertenberichte an Lizenzbewerber (5-tägige Frist)

 Dienstag,
 10.04.12

Stellungnahme von Lizenzbewerber zu Expertenbericht

 10.04.12 bis
 16.04.12

Einreichung schriftl. Erklärung gem. Art. 16bis für Lizenz I von Lizenzbewerber für LM

 Montag,
 23.04.12

Mitteilung Lizenzentscheide

 Montag,
 30.04.12

Ablauf Rekursfrist

 Mittwoch,
 16.05.12

Ansetzung der Verwirkungsfrist von 3 Tagen

 Donnerstag,
 24.05.12

Mitteilung der Lizenzierungs-entscheide der Rekursinstanz

 Mi oder Do,
 30./31.05.12

Benachrichtigung der UEFA über die Lizenzentscheidung

Titel-Sponsor
Sponsors
Media Partners
PDF Format

Die meisten Dokumente stehen im Adobe Acrobat Reader Format (PDF) zur Verfügung.
» Download Acrobat Reader   
 

Workshop

Die Dokumente aus dem Workshop zum Lizenzierungsverfahren für die Klubs der Swiss Football League vom 9. Dezember 2011 im Stade de Suisse in Bern zum Download. 

Swiss Football League
Haus des Schweizer Fussballs
Postfach
3000 Bern 15
Tel.:  031/950 83 00
Fax: 031/950 83 83

» Kontakt
» Anfahrt / Lageplan